Mittwoch, 1. April 2015

Was man alles beachten muss als ALG 2 Aufstocker beim Jobcenter / ARGE





             Heute: Einkommensbereinigung




So Ihr Lieben heute will ich mal helfen in Bereich Jobcenter / ARGE....


Viele von Euch haben bestimmt eine Arbeit und irgendwie reicht auch das Geld nicht aus und man
ist angewiesen auf dem Jobcenter oder die ARGE.

Deshalb möchte ich Euch helfen was Ihr alles beachten müsst bei den Freibeträgen (Einkommensbereinigung), weil manches wird nicht beachtet beim Jobcenter / ARGE oder es wird einfach leise gedacht was ich nicht kenn lehnen wir einfach mal ab....
Man muss hartnäckig sein.... Weil nicht nur die ALG 2 Empfänger haben Pflichten, sondern auch die Jobcenter / ARGE, das vergessen einige Mitarbeiter....man will davon nichts hören....
Steht alles geschrieben im SGB I des Sozialgesetzbuch § 13 (Aufklärung), § 14 (Beratung), § 15 (Auskunft)


Aber naja ist ja nicht schlimm, sogar die Mitarbeiter machen fehler.....



So Ihr Lieben kurz und schmerzlos jezt kommt die Einkommensbereinigung:
Also wie immer der Grundfreibetrag von 100 € ist wichtig....
Bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf das Alg II von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dienen Freibeträge quasi zur Belohnung für die Arbeitsmühen.Somit sind die Freibeträge des Erwerbseinkommen gegenüber dem ALG II anrechnungsfrei.


- Versicherungspauschale (30,00 €)
- Werbungskosten (15,33 €)
- KFZ Haftplicht (keine Teilkasko oder Vollkasko nur den Haftplichtanteil)
- Gewerkschaftsbeitrag (wenn man einen hat)
- Fahrtkosten (10 cent pro Kilometer, nur eine Fahrt)
- Riesterrente (muss zertifiziert sein)
- KINDERBETREUUNGSKOSTEN (KITA - GEBÜHR 160,00 € ODER HORT 51,00 €), wenn
  das Jugendamt nur ein Teil der Kosten übernimmt, muss der Jobcenter den Restbetrag mit
  übernehmen. Sie sind verbunden mit dem Einkommen
- Unterhalt (es muss ein gültiger Unterhaltsanspruch bestehen)
- und alles was mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben ist
  (z.B. doppelte Haushaltsführung, sofern sie berufsbedingt erforderlich sind können auch
  Kosten für: Arbeitsmaterial, Berufskleidung, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildung, Telefon
  und Internet, Reisekosten, Umzugskosten eingerechnet werden)

Also wie Ihr seht es ist eine ganze Menge, manches wird verschwiegen oder auf manches abgeblockt von den Mitarbeiterin. Es sind nicht alle gleich dort, aber einige haben es faustdick hinter den Ohren und streiten es sogar ab.....
Aber das ist ein anderes Thema.....

So ich hoffe das ich euch ein wenig helfen konnte.....
Wenn fragen sind helfe ich gern....
Viel Spass und einen schönen Tag noch....


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