Mittwoch, 1. April 2015

Was man alles beachten muss als ALG 2 Aufstocker beim Jobcenter / ARGE





             Heute: Einkommensbereinigung




So Ihr Lieben heute will ich mal helfen in Bereich Jobcenter / ARGE....


Viele von Euch haben bestimmt eine Arbeit und irgendwie reicht auch das Geld nicht aus und man
ist angewiesen auf dem Jobcenter oder die ARGE.

Deshalb möchte ich Euch helfen was Ihr alles beachten müsst bei den Freibeträgen (Einkommensbereinigung), weil manches wird nicht beachtet beim Jobcenter / ARGE oder es wird einfach leise gedacht was ich nicht kenn lehnen wir einfach mal ab....
Man muss hartnäckig sein.... Weil nicht nur die ALG 2 Empfänger haben Pflichten, sondern auch die Jobcenter / ARGE, das vergessen einige Mitarbeiter....man will davon nichts hören....
Steht alles geschrieben im SGB I des Sozialgesetzbuch § 13 (Aufklärung), § 14 (Beratung), § 15 (Auskunft)


Aber naja ist ja nicht schlimm, sogar die Mitarbeiter machen fehler.....



So Ihr Lieben kurz und schmerzlos jezt kommt die Einkommensbereinigung:
Also wie immer der Grundfreibetrag von 100 € ist wichtig....
Bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf das Alg II von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dienen Freibeträge quasi zur Belohnung für die Arbeitsmühen.Somit sind die Freibeträge des Erwerbseinkommen gegenüber dem ALG II anrechnungsfrei.


- Versicherungspauschale (30,00 €)
- Werbungskosten (15,33 €)
- KFZ Haftplicht (keine Teilkasko oder Vollkasko nur den Haftplichtanteil)
- Gewerkschaftsbeitrag (wenn man einen hat)
- Fahrtkosten (10 cent pro Kilometer, nur eine Fahrt)
- Riesterrente (muss zertifiziert sein)
- KINDERBETREUUNGSKOSTEN (KITA - GEBÜHR 160,00 € ODER HORT 51,00 €), wenn
  das Jugendamt nur ein Teil der Kosten übernimmt, muss der Jobcenter den Restbetrag mit
  übernehmen. Sie sind verbunden mit dem Einkommen
- Unterhalt (es muss ein gültiger Unterhaltsanspruch bestehen)
- und alles was mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben ist
  (z.B. doppelte Haushaltsführung, sofern sie berufsbedingt erforderlich sind können auch
  Kosten für: Arbeitsmaterial, Berufskleidung, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildung, Telefon
  und Internet, Reisekosten, Umzugskosten eingerechnet werden)

Also wie Ihr seht es ist eine ganze Menge, manches wird verschwiegen oder auf manches abgeblockt von den Mitarbeiterin. Es sind nicht alle gleich dort, aber einige haben es faustdick hinter den Ohren und streiten es sogar ab.....
Aber das ist ein anderes Thema.....

So ich hoffe das ich euch ein wenig helfen konnte.....
Wenn fragen sind helfe ich gern....
Viel Spass und einen schönen Tag noch....


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Was zu beachten ist im ALG 2 bei zentraler (Gastherme) und dezentraler (Elektroboiler) Warmwasserversorgung



HEUTE: ZENTRALE UND DEZENTRALE WARMWASSERVERSORGUNG



So Ihr Lieben heute möchte ich wieder helfen im Bereich ALG 2.

Wie Ihr ja wisst, gibt es ja im Bereich Wärme in der Wohnung viele Möglichkeiten.

Wer zum Beispiel einen Gasboiler oder Elektroboiler nutzt zur Warmwasseraufbereitung der hat eine dezentrale Warmwasserversorgung. Somit kann man beim Jobcenter / Arge einen Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II, man kann daher wenn man feststellt das dieses nicht berücksichtigt wurden ist einen Überprüfungsantrag (rückwirkend) stellen. Das Jobcenter oder auch die ARGE muss dann die Bescheide zurücknehmen und auch überprüfen und gegebendalls nachzahlen. Bevor man einen Überprüfungsantrag stellt sollte man erstmal einen Widerspruch einlegen wenn man die Frist noch nicht versäumt hat.
Die Berechnungsgrundlage dabei ist sehr einfach ab 01.Januar 2015.

  • Regelbedarf: 399,00 Euro (Volljährige / Alleinerziehende), da beträgt der pauschale Mehrbedarf 9,18 Euro (Prozentsatz: 2,3 Prozent)
  • Regelbedarf: 360,00 Euro (volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft), da beträgt der pauschale Mehrbedarf 8,28 Euro (Prozentsatz: 2,3 Prozent)
  • Regelbedarf: 320,00 Euro (Volljährige unter 25 Jahren), da beträgt der pauschale Mehrbedarf 7,36 Euro (Prozentsatz: 2,3 Prozent)
  • Regelbedarf: 302,00 Euro (Kinder 15 bis 18 Jahre), da beträgt der pauschale Mehrbedarf 4,23 Euro (Prozentsatz: 1,4 Prozent)
  • Regelbedarf: 267,00 Euro (Kinder 7 bis 14 Jahre), da beträgt der pauschale Mehrbedarf 3,20 Euro (Prozentsatz: 1,2 Prozent)
  • Regelbedarf: 234,00 Euro (Kinder 0 bis 6 Jahre), da beträgt der pauschale Mehrbedarf 1,87 Euro (Prozentsatz: 0,8 Prozent)
Diesen Mehrbedarf können nur ALG 2 - Empfänger erhalten die ihr Wasser dezentral aufbereiten und diese nicht mit den Kosten der Unterkunft (KdU) abgedeckt sind.
Daher brauch man auch eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter das die Warmwasseraufbereitung dezentral erfolgt in der Wohnung.





So Ihr Lieben, jetzt kommen wir zur zentralen Warmwassererzeugung.
Bei Erdgas, Erdöl und Fernwärme werden die tatsächlichen Heizkosten übernommen, soweit diese angemessen sind, § 22 Abs. 1 SGB II.

Durch einen Urteil des BSG vom 07.07.2011 kommt neben der monatlichen Abschlagszahlung für die Energielieferung noch ein weiterer Punkt zu den Heizkosten und zwar die Stromkosten für den Betrieb einer Gastherme. Dieses nennt sich Heizstrom.
Da die Gastherme keinen seperaten Zähler oder Zwischenzähler hat, ist es somit schwierig den Verbrauch des Heizstrom zu ermitteln. Daher sind die Kosten für den Heizstrom zu schätzen. Laut meinen Informationen sollen es ca. 30,00 Euro pro Monat sein.

Ich kann auf jeden Fall nur sagen das es nicht einfach ist dieses beim Jobcenter / ARGE durchzusetzen. Da man dort immer wieder alles in die Länge zu ziehen. Bei manchen Engerielieferanten gibt es tatsächlich Nachweise, bei manchen leider nicht und da das Jobcenter / ARGE jede Menge Nachweise haben, z.B. Wieviele Stunden wird die Pumpe betrieben, an wie vielen Tagen und Stunden wird diese betrieben pro Tag und das noch aufgeteilt nach Heizperioden. Was natürlich manchmal ignoriert wird das die Gastherme auch ein Nachtspeicher hat. Des weiteren wird die Gastherme ja auch zum erhitzen des Wassers und Heizung (das Wasser in der Heizung) genutzt. Das heißt das die Gastherme eigentlich das ganze Jahr an ist, weil man sich auch waschen muss. Wenn man nämlich den Wasserhahn anmacht und auf heiß dreht, dann geht auch automatisch die Gastherme an, weil kalt duschen und baden ist nicht schön. Sollte man also keine Nachweise erbringen können muss das Jobcenter / ARGE den Heizstrom schätzen.

So ich hoffe doch das ich Euch heute auch wieder helfen konnte, bis zum nächsten Mal.


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Sonntag, 22. März 2015

Was man beantragen kann als Empfänger von ALG 2 Leistungen (auch aufstockendes ALG 2), Kinderzuschlag und Wohngeld


                       Heute:Bildung und Teilhabe





So Ihr Lieben heute möchte ich Euch mal wieder helfen und zwar in dem Thema Bildung und Teilhabe.
Was Ihr beachten müsst steht klar und fest geschrieben. Ihr könnt diese Leistungen beantragen wenn Euer Kind folgende Leistungen erhält:

1. Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)
2. Sozialhilfe nach dem SGB XII
3. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
4. Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
5. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Durch diese Leistungen soll das Existenzminimum menschenwürdig für Kinder und Jugendliche sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt werden.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen gesondert von den Erziehungsberechtigten des Kindes beantragt werden und muss in der Regel alle 6 Monate neu beantragt werden.
Diese Leistungen werden Schülerinnen und Schüler bewilligt die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und eine allgemein- / berufsbildene Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Dazu besteht abweichend keine Altersgrenze im SGB XII und eine Ausbildungsvergütung schließt auch kein Leistungsanspruch aus. Für Kinder die in den Kindergarten gehen stehen diese Leistungen auch zu.


Anerkannte Bedarfe sind:

1. Schulausflüge (darunter zählen auch Ausflüge des Kindergartens und Hort)
2. mehrtägige Klassenfahrten
3. Schulbedarf (bei Kinderzuschlag und Wohngeld muss das gesondert beantragt werden zum 01.August sind das 70 € und zum 01.Februar sind das 30 € zusammen 100 €)
4. Schülerbeförderung (Tatsächliche Kosten der Beförderung zu der nächstgelegenen Schule, soweit sie nicht von einem Dritten übernommen wird und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann.
5. ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht und Lerntherapie)
6. Mittagsverpflegung (Hort, Kita, Tagespflege und Schule) - je nach Preis des Anbieters wird entweder 0,50 € oder 1,00 € übernommen - Den Restbetrag zahlen die Eltern
7. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Was auch zu beachten ist, das Ihr bitte immer die Bestätigungen einreichen müsst.

Für Kinder die erst eingeschult werden nennt sich der Schulbedarf auf Schulstarterpaket.

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