Sonntag, 22. März 2015

Was man beantragen kann als Empfänger von ALG 2 Leistungen (auch aufstockendes ALG 2), Kinderzuschlag und Wohngeld


                       Heute:Bildung und Teilhabe





So Ihr Lieben heute möchte ich Euch mal wieder helfen und zwar in dem Thema Bildung und Teilhabe.
Was Ihr beachten müsst steht klar und fest geschrieben. Ihr könnt diese Leistungen beantragen wenn Euer Kind folgende Leistungen erhält:

1. Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)
2. Sozialhilfe nach dem SGB XII
3. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
4. Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
5. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Durch diese Leistungen soll das Existenzminimum menschenwürdig für Kinder und Jugendliche sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt werden.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen gesondert von den Erziehungsberechtigten des Kindes beantragt werden und muss in der Regel alle 6 Monate neu beantragt werden.
Diese Leistungen werden Schülerinnen und Schüler bewilligt die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und eine allgemein- / berufsbildene Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Dazu besteht abweichend keine Altersgrenze im SGB XII und eine Ausbildungsvergütung schließt auch kein Leistungsanspruch aus. Für Kinder die in den Kindergarten gehen stehen diese Leistungen auch zu.


Anerkannte Bedarfe sind:

1. Schulausflüge (darunter zählen auch Ausflüge des Kindergartens und Hort)
2. mehrtägige Klassenfahrten
3. Schulbedarf (bei Kinderzuschlag und Wohngeld muss das gesondert beantragt werden zum 01.August sind das 70 € und zum 01.Februar sind das 30 € zusammen 100 €)
4. Schülerbeförderung (Tatsächliche Kosten der Beförderung zu der nächstgelegenen Schule, soweit sie nicht von einem Dritten übernommen wird und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann.
5. ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht und Lerntherapie)
6. Mittagsverpflegung (Hort, Kita, Tagespflege und Schule) - je nach Preis des Anbieters wird entweder 0,50 € oder 1,00 € übernommen - Den Restbetrag zahlen die Eltern
7. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Was auch zu beachten ist, das Ihr bitte immer die Bestätigungen einreichen müsst.

Für Kinder die erst eingeschult werden nennt sich der Schulbedarf auf Schulstarterpaket.

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